AGB's

1. Anmeldung

1.1. Anmeldungen sind ausschließlich online über unser Buchungsformular auf www.spatzenfahrt.de möglich. Mit Eurer Reiseanmeldung bietet Ihr uns den Abschluss eines Reisevertrags, auf Grund der Euch auf dieser Seite genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung per E-Mail an Euch zustande. Sie werden in jedem Falle von uns benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Reisevertrag zustande kommt, wenn die Zusendung der E-Mail veranlasst wurde. Durch ein angebliches Nicht-Erhalten (z.B. Spamfilter oder vom Besteller getätigte Schreibfehler in der E-Mail-Adresse) der E-Mail-Bestätigung erlischt der Kaufvertrag nicht!

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Eurer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und dass Ihr innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen könnt.

 

2. Zahlung des Reisepreises

2.1. Die Zahlung des Reisepreises findet vorab statt. Sollte der fällige Betrag nicht bei Reiseantritt bezahlt werden können, so kann der Angemeldete von der Fahrt ausgeschlossen werden.

 

3. Leistungen

3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.

3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen erreicht wird.

3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

3.5. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir, als Reiseveranstalter, Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen, Stornierung durch Teilnehmer

4.1. Wir können bis zum 4. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen nicht erreicht wird oder sonstige wichtige Umstände die Durchführung dieser Reise behindern.

4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.4. Bei Spielverlegungen vor Reiseantritt, ist die gebuchte Reise für den Nachholtermin weiterhin gültig und es wird kein Rücktrittrecht eingeräumt. Spatzenfahrt versucht jedoch bei solchen Fällen eine kulante Lösung zu erreichen.

4.5. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

 4.6. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht auf die Buchung: Auch wenn die GbR Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets inkl. Busfahrt. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die GbR bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets inkl. Fahrt.
 4.7 Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit etc.), kann er selbstständig einen Ersatz suchen und uns den Teilnehmer mitteilen. 
 

5. Haftung

5.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

5.2. Wir bitten wir um Verständnis, dass unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Eures Gepäcks rund um die Uhr, nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften. Wir empfehlen Euch, eine Gepäckversicherung abzuschließen.

 

6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

6.1. Eine verspätete Ankunft zum Spieltermin ist kein Mangel, sofern als Ursache hierfür Stau, nicht grob fahrlässig verursachte technische Probleme des Busses oder sonstige höhere Gewalt vorliegt.

6.2. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen.

6.3. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.

6.4. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Reiseende. Habt Ihr Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen werden.

7. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, Flyers oder Newsletters erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen für neue Buchungen.

 

8. Unwirksamkeit

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.